Sie bestimmen Ihre Therapie mit!
Sie müssen keine Behandlungsvereinbarung unterschreiben, die Sie zu irgendetwas verpflichtet - d.h., Sie können die Therapie jederzeit und ohne Angabe von Gründen unterbrechen oder auch beenden.
In beiderseitigem Einverständnis gehen wir einen mündlichen Behandlungsvertrag ein!
Selbstverständlich unterliege ich auch der Schweigepflicht über alles, was Sie mir im Rahmen der Therapie oder Beratung anvertrauen.
Eine Auskunft an Dritte ist nur mit Ihrer Einverständniserklärung möglich.
Weitere Verpflichtungen und Grundsätze für Heilpraktiker können Sie gerne der
Berufsordnung für Heilpraktiker entnehmen!
SEELENWERK - Raum und Zeit für neue Wege!